Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben. Teilweise Berufsunfähigkeit ist eine entsprechende Beeinträchtigung, aufgrund derer eine Person ihren Beruf nicht oder nur noch zum Teil ausüben kann.


Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit liegt eine Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn der Betroffene gesundheitlich imstande wäre, einen anderen, jedoch gegebenenfalls sozial weniger angesehenen oder mit (erheblichen) Einkommenseinbußen verbundenen Beruf auszuüben.


Die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit lassen sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Dafür muss der Zustand ärztlich bestätigt und von der Versicherung anerkannt sein. Im Allgemeinen zahlen Versicherungen schon bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent, gemessen am zuletzt ausgeübten Beruf bzw. der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag sind in der Regel die Erwerbsunfähigkeit sowie die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert.


Auch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland beinhaltete bis Ende 2000 einen Berufsunfähigkeitsschutz. Im Zuge der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde dieser Schutz jedoch durch die Einführung einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente abgeschafft, da das Risiko nicht rein existenzieller Natur war, sondern auch den sozialen Status sicherte. Aus Vertrauensschutzgründen erhalten Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden und in ihrem bisherigen Beruf oder einer zumutbaren Verweisungstätigkeit nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können, eine halbe Erwerbsminderungsrente (§ 240 SGB VI).